AGB des Papership Designbüros

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr zwischen David Borrmann (Papership Designbüro) — im folgenden „Agentur“ genannt — und dessen Kunden und Lieferanten.

Das Geschäftsverhältnis mit einer Agentur ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Die Agentur steht ihren Kunden zur Erledigung verschiedenartigster Aufträge zur Verfügung. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass die Agentur ihre Aufträge mit äußerster Sorgfalt und Diskretion erledigt. Die Vielfalt der Einzeltätigkeiten, die eine Agentur im Rahmen ihrer Kundenbetreuung entfaltet, machen im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Missverständnissen die Aufstellung bestimmter allgemeiner Regeln erforderlich, die nachstehend ausgeführt sind.

A. Allgemeines

Allen von uns abgegebenen Angeboten, Aufträgen, ausgeführten Lieferungen, Werk-, Dienst-, und Agenturleistungen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder -annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich bestätigen, sind für uns nicht verbindlich.

B. Angebote und Leistungsumfang

Mündliche oder fernmündliche Angebote von uns werden erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Sämtliche angegebenen Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anderes ausgewiesen, ohne Mehrwertsteuer zu verstehen. Wir sind berechtigt, Verpflichtungen gegenüber unserem Auftraggeber durch Dritte erfüllen zu lassen. Des Weiteren sind wir berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich die entsprechende Vollmacht. Angebote, die sich auf Fremdangebote von Vorlieferanten beziehen, unterliegen nicht unserer Haftung. Etwa auftretende Preiserhöhungen werden im entsprechenden Umfang weiterberechnet. Für Betreuungsverträge („Laufende Marketingbetreuung“, „Laufende Betreuung des Firmenauftritts“) gilt: Anstehende Aufgaben werden, sofern nicht vertraglich explizit anders vereinbart, im ständigen Dialog zwischen uns und dem Auftraggeber festgelegt. Eine an uns gerichtete Aufgabenstellung des Auftraggebers wird erst durch Abstimmung mit und Bestätigung durch uns zu einem zu bearbeitenden Arbeitsauftrag. Bearbeitungsdauer und -art bestimmen, sofern nicht anders vereinbart, wir als Auftragnehmer.

C. Lieferfristen und Gefahrenübergang

Wir sind berechtigt, geleistete Arbeiten auf Kosten des Auftraggebers an dessen Firmensitz zu versenden bzw. vom Vorlieferanten versenden zu lassen. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. Dabei geht die Gefahr in allen Fällen, also auch bei Verlust, bei Veränderung oder Verschlechterung der Gegenstände, mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers abgeschlossen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind nur bei grober Fahrlässigkeit von uns zulässig. Für die Dauer der Prüfung von Andrucken, Fertigungsmustern, Entwürfen bzw. Layouts sowie der Freigabe von Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, ist die vereinbarte Lieferzeit unterbrochen, und zwar von dem Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme.

D. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung unserer Rechnung hat, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei neuen Geschäftsbedingungen oder größeren Aufträgen kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, bei Zahlungsansprüchen uns gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen. Die Aufrechnung muss vorher vereinbart werden. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Bis zur vollen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren aller Art, d.h. auch Textvorschläge, Entwürfe, Layouts, Eigentum von uns. Im Falle einer verfrühten Beendigung des Vertrages, zum Beispiel durch Rücktritt durch den Aufftraggeber, sind alle von uns bisher erbrachten Teilleistungen entsprechend des Angebots zu vergüten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen ab Rechnungsdatum in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber in Höhe von 14 %, zu vergüten. Bei Banküberweisungen oder Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht als Zahlungseingang.

E. Nutzungsrechte

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen. Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.

F. Urheberrechte

Wenn nicht anders vereinbart, erhält unser Auftraggeber alle Schutzrechte. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Leistungen für den Zweck in Anspruch genommen werden, für den sie bestellt oder erworben sind. Wir sind als Inhaber der Urheberrechte befugt, unsere Arbeiten zu signieren. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die von uns geschaffenen Werbemittel im Rahmen unserer Eigenwerbung zu verwenden. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Layouts, Designs u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

G. Rechtliche Überprüfung

Auch der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von uns vorgeschlagenen und gestalteten Aktionen und Werbemittel. Unterbleibt eine solche Prüfung und führt dies zu einem Schaden, haften wir für diesen Schaden nicht. Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch bewusst oder unbewusst/unbemerkt geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so trägt der Auftraggeber die komplette rechtliche Verantwortung und alle daraus erwachsenden Kosten, die aus Forderungen der GEMA oder anderer Dritter entstehen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, inwieweit der Inhaber bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ebenso obliegt dem Auftraggeber die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter.

H. Gewährleistung

Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung führen. Mängelrügen, auch bei verborgenen Mängeln, müssen schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung der Ware angezeigt werden. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln oder Nachlieferungen nicht verpflichtet, so lange der Auftraggeber seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Für Fremderzeugnisse haften wir in keinem Fall. Wir treten jedoch etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse an den Auftraggeber ab.

I. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist unser Geschäftssitz. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.

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